Die personelle Reichweite öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und ihre Folgen für das Umweltstrafrecht - dargestellt am Beispiel der Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB.

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Baden-Baden

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ZLB: 2001/963

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DI

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Abstract

Die Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser richtet sich in der Regel an den Inhaber des einleitenden Unternehmens, während seine Mitarbeiter, die den tatsächlichen Einleitungsvorgang bewirken, selbst nicht unmittelbar Adressat der Erlaubnis sind. Damit stellt sich die bisher ungeklärte Frage, ob die Erlaubnis auch innerhalb eines Unternehmens für die Beteiligten des Einleitungsvorganges als Rechtfertigungsgrund wirkt. Nachdem die Autorin zunächst die personelle Reichweite der Erlaubnis aus öffentlich-rechtlicher Sicht untersucht und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Strafbarkeit nach § 324 StGB aufzeigt, gelangt sie zu dem Ergebnis, dass eine Rechtfertigung de lege lata nicht in Betracht kommt und ein Tätigwerden des Gesetzgebers dringend geboten ist. difu

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183 S.

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Kieler Schriften zum Strafrecht; 22
Nomos Universitätsschriften. Recht