UmwRG. Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Kommentar.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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ZLB: R 687/905

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RE

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Zusammenfassung

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll vor allem die Möglichkeit der Umweltverbände verbessern, behördliche Entscheidungen in Umweltangelegenheiten gerichtlich kontrollieren zu lassen. Bei bestimmten gravierenden Verfahrensfehlern gewährt es außerdem einen Anspruch auf Aufhebung solcher Entscheidungen. Das Gesetz geht auf das Übereinkommen von 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (die "Aarhus-Konvention") und mehrere EU-Richtlinien zurück. Da es die Verwaltungsgerichtsordnung ergänzt und sich sein Anwendungsbereich aus dem Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung und weiteren Vorschriften ergibt, handelt es sich um eine sehr komplexe Regelung. Bei einigen seiner Vorgaben ist zudem in der Praxis heftig umstritten, ob sie den internationalen und europarechtlichen Anforderungen genügen.

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296 S.

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