Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune begrenzt deren Gefährdungshaftung.

Winkler & Stenzel
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Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

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ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des BGH vom 22.4.2004 haften Kommunen nicht für Wasserschäden, die durch einen Jahrhundertregen und eine dadurch übergelaufene Abwasserkanalisation entstanden sind. Bei solchen unvorhersehbaren Ereignissen hat die Gefährdungshaftung ihre Grenze in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Den Kommunen darf kein unvernünftig hoher Aufwand zur Sicherung ihrer öffentlichen Anlagen abverlangt werden. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 252-253

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