Europäischer Binnenmarkt 1992 - Was auf die Architekten zukommt.

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Der Artikel behandelt die für Architekten wichtigen Folgen der Liberalisierung des europäischen Binnenmarktes 1992: 1. Die Architektenrichtlinie der EG (10.6.1985), die die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungen regelt. 2. Die Baukoordinierungsrichtlinie, eine Art EG-VOB, soll geändert werden. 3. Die Bauproduktenrichtlinie, die den freien Austausch von Bauprodukten ermöglichen soll. 4. Die Dienstleistungsrichtlinie, die die Vergabe von Architenten-, Ingenieur- und Datenverarbeitungsleistungen regeln soll. Die z.Z. noch völlig unklare Richtlinie wird den stärksten Einfluss auf die Architektentätigkeit haben. 5. Die Aktionsvorschläge der OECD, die die Regeln der Freiberuflichkeit überprüfen sollen, erleben eine Neuauflage. 6. Auch die GATT zeigt Bestrebungen, den Dienstleistungshandel weltweit zu liberalisieren. Bislang ohne konretes Ergebnis. (GUS)

Beschreibung

Schlagwörter

Europarecht, Euronorm, Architektenausbildung, Architektenhonorar, Architektenleistung, VOB, Dienstleistung, Richtlinie, Europäische Integration, Architektenhaftung, Bauprodukt, Freiberufler, OECD, GATT, Liberalisierung, International, Wirtschaft, Allgemein

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In: Architekt, (1988), Nr.10, S.528-529

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Europarecht, Euronorm, Architektenausbildung, Architektenhonorar, Architektenleistung, VOB, Dienstleistung, Richtlinie, Europäische Integration, Architektenhaftung, Bauprodukt, Freiberufler, OECD, GATT, Liberalisierung, International, Wirtschaft, Allgemein

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