Das neue Teilhaberecht.

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Baden-Baden

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ZLB: R 413/138a

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RE

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Abstract

Das neue Bundesteilhabegesetz steht vor der Tür. Die parlamentarischen Beratungen sollen zügig abgeschlossen werden. Das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzespaktes ist zum 01.01.2017 vorgesehen. Die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX bildet für viele Betroffene und für alle Rehabilitationsträger, Schwerbehindertenvertretungen, Arbeits- und Sozialrechtsexperten, aber auch in der Ausbildung eine Zäsur. Das in Stufen bis 2020 neu anzuwendende Recht muss verstanden und angewendet werden. Behörden, Verwaltungen, Integrationsämter, Arbeitgeber, Interessenvertreter, Beratungsstellen und Menschen mit (Schwer-) Behinderung müssen sich rechtzeitig vorbereiten, auch im Hinblick auf das Herzstück der Reform: die Überführung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgerecht des SGB XII in einen neuen Teil 2 des SGB IX. Das Handbuch erklärt die kompliziert und verschachtelt gestalteten Neuerungen. Insbesondere stellt es strukturiert dar, was in den neuen Teilen 1 (Allgemeine Regeln), 2 (Eingliederungshilfe) und 3 (Recht der schwerbehinderten Menschen/Mitbestimmungsrechte) des SGB IX neu geregelt ist.

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394 S.

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