Die Rechtsprechung zum Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, eine systematische Darstellung.
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1978
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SEBI: 80/50
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Zusammenfassung
Aufgabe des anfangs der sechziger Jahre verabschiedeten Kommunalabgabengesetzes war die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage, um die Rechtszersplitterung in den früher selbständigen Landesteilen Baden-Württembergs zu beenden. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Probleme, die in der Rechtsprechung zum Kommunalabgabenrecht des Landes behandelt worden sind. Als wesentliches Kriterium für eine Kommunalabgabe ist die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften dem Bürger einseitig auferlegte Geldleistungspflicht anzusehen. Unwesentlich ist, ob diese Vorschrift ihren Ursprung im Landes- oder Bundesrecht hat. Unter den Gliederungspunkten Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben werden zunächst die Rechtsgrundlagen der jeweiligen Abgabenform genannt. Die Rechtsprechung wird dann anhand der Besonderheiten der speziellen Abgabe dargestellt. Kennzeichnend für diese Rechtsprechung ist, daß die grundsätzliche Rechtsentwicklung bei den meisten Abgaben abgeschlossen ist. Als der am häufigsten vorkommende Streitgegenstand ist die Höhe von Beiträgen und Gebühren zu nennen. Die Verfasserin kommt abschließend zu dem Ergebnis, daß das Kommunalabgabengesetz sich bewährt hat. eb/difu
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Freiburg/Breisgau: (1978), 346, XX S., Lit.