Altenpflegerecht. Eine Rechtskunde für Ausbildung und Praxis des Altenpflegers. 2. völl. neu bearb. Aufl.

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SEBI: 80/6049

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Dieser Band stellt ein Arbeitsmittel für Altenpfleger dar, deren Ausbildungszeit derzeit von einem auf zwei Jahre verlängert wird, was die Erweiterung und Vertiefung der Ausbildungsinhalte möglich macht. Die Neuauflage dieses Bandes ist sowohl die Antwort auf diese neue Ausbildungssituation, als auch auf die Ausbildungsanforderungen teilweise nicht gerecht werdende Behandlung des Bereichs Altenpflege in der ersten Auflage. Von der Unterscheidung in Staatsbürgerkunde, allgemeine Rechtskunde und Sozialhilferecht wurde Abstand genommen und der Schwerpunkt stattdessen auf die Rechte und Pflichten der alten Menschen in den Heimen und der sie betreuenden Altenpfleger gelegt. Außerdem wurde das eheliche Güterrecht sowie das Kauf- und Mietrecht aufgenommen. Die sogenannte Staatsbürgerkunde wurde reduziert, insbesondere auf die Erörterung des Grundrechtskatalogs. Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Erörterung des Sozialrechts einschließlich der Grundzüge der Unterstützungsberechnung. st/difu

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Altenpflegerecht, Verfassungsrecht, Grundrecht, Geschäftsfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Unterhalt, Erbrecht, Altenpfleger, Heimgesetz, Gesetzgebung, Sozialwesen, Hilfsmittel, Berufsausbildung

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Neuwied: Luchterhand (1980), 178 S., Abb.; Tab.

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Altenpflegerecht, Verfassungsrecht, Grundrecht, Geschäftsfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Unterhalt, Erbrecht, Altenpfleger, Heimgesetz, Gesetzgebung, Sozialwesen, Hilfsmittel, Berufsausbildung

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Arbeitsmittel für Studium und Unterricht