Verfassung und Verwaltung der Herrschaft und Stadt Jever von den Anfängen bis zum Jahre 1807.
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1967
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SEBI: CO 303
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Zusammenfassung
Die Arbeit befaßt sich im wesentlichen mit der Zeit von 1536 (Stadtgründung Jevers unter der letzten jeveraner Häuptlingstochter Maria) bis zum Jahre 1807, als im Tilsiter Frieden Jever an den König von Holland abgetreten wurde.Schon seit etwa 1000 war in Jever eine Münzstätte der Billunger errichtet.Bis Mitte des 12.Jahrhunderts fungierte Jever als Umschlagplatz für den nordeuropäischen Handelsverkehr mit Seeverbindung.Bis 1536 wechselte in Jever in rascher Folge die Herrschaft, so daß Jever 1536 zu einer Festung ausgebaut wurde.Die Arbeit behandelt die verschiedenen Organe der Herrschaft Jever (Regierung, Kammer, Konsistorium, Landgericht, Appelationsgerichte) und der Stadt Jever (Stadtrat usw.).Untersucht werden das Gerichtswesen, die Bürgerschaft, das Finanzwesen, das Innungswesen und das Armenwesen.Im Anhang ist das Stadtrecht von Jever von 1572 abgedruckt. chb/difu
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Oldenburg: Stalling (1967), 179 S., Abb.; Tab.; Lit.(phil.Diss.; Göttingen o.J.)
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Serie/Report Nr.
Oldenburger Forschungen; 16