Wertstoffsammlungen nicht ohne kommunale Steuerungsverantwortung - Kommunale Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz.
Deutscher Städtetag
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Deutscher Städtetag
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DE
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Köln
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2193-5491
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ZLB: Kws 860 ZB 6641
BBR: Z 212
IRB: Z 76
BBR: Z 212
IRB: Z 76
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RE
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Abstract
Zweiundzwanzig Jahre nach der Etablierung der "Verordnungen über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen" besteht die Chance zu einer grundlegenden Reform, um die vorhandenen Defizite über ein so genanntes Wertstoffgesetz zu lösen. Ziel ist, Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Ein solches Gesetz kann nicht ohne Berücksichtigung der kommunalen Zuständigkeit für die Sammlung der Abfälle verabschiedet werden. Daher hat der Deutsche Städtetag (DST) im Jahr 2012 Kernpunkte beschlossen, die in dem Beitrag thematisiert werden. Die Forderungen werden auch von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geteilt. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, noch im Jahr 2014 den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorzulegen. Im Juni 2014 sind für die Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes kommunale Eckpunkte vom Präsidium des DST und vom Verband kommunaler Unternehmen (VkU) formuliert worden. Sie enthalten unter anderem den Vorschlag, die Sammlung von Wertstoffen in die Steuerungsverantwortung der Kommunen zu legen und die herstellerbezogene Finanzierung durch das Standardkostenmodell dauerhaft zu sichern.
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Journal
Städtetag aktuell
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Nr. 6
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S. 6-7