Untersuchung des § 6 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz - Ein Beitrag zur Frage der Verfassungsgemäßheit der Lohnsummensteuer.
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1966
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SEBI: 79/4206
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Zusammenfassung
Die Arbeit geht den von der Lehre aufgeworfenen Fragen einer Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer nach. So wurde geltend gemacht, daß die den Landesregierungen erteilte Ermächtigung, die Zustimmung zur Besteuerung der Lohnsumme zu erteilen oder zu verweigern, nicht hinreichend nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt und deshalb mit Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar sei. Ebenso wurde geltend gemacht, daß die Erhebung einer Gewerbesteuer nach der Lohnsumme gemäß r 6 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) formell verfassungswidrig sei. Die Arbeit überprüft r 6 Abs. 2 GewStG auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung und kommt dabei zu dem Ergebnis, daß es sich bei der Einführung der Lohnsumme als Besteuerungsgrundlage um eine Satzung handelt, für die wiederum Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG als Überprüfungsnorm nicht in Frage kommt. Ein Verfassungsverstoß kommt auch nicht dadurch in Betracht, daß die Landesregierungen ermächtigt sind ( r 6 Abs. 2 S. 2, 1. Halbs. GewStG), der Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinden zuzustimmen, da es sich bei diesen Zustimmungsakten nicht um unselbständige Rechtsetzungsakte, sondern um Verwaltungsakte handelt. Jedoch verstößt die an die Landesregierungen gerichtete Ermächtigung zur Erteilung der Zustimmung gegen das Rechtsstaatsprinzip und ist deshalb verfassungswidrig und nichtig. eb/difu
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Münster: (1966), IX, 180 S., Lit.