Der Einfluß von Änderungen in der Planungshoheit auf noch laufende Bebauungsplanverfahren.

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SEBI: Zs 2241
IRB: Z 852

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Zusammenfassung

Da für die Durchführung von Bebauungsplanverfahren grundsätzlich die Zuständigkeit der Gemeinden gegeben ist, fragt es sich, ob diese Zuständigkeit im Zuge kommunaler Neuordnung wechselt. Seitens der Landesminister werden zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten. Nachdem Verf. die einschlägigen Bestimmungen der GONW und des BBauG zitiert und kommentiert hat, gelangt er zu dem Ergebnis, daß laufende Bebauungsplanverfahren auch im Falle einer Änderung der kommunalen Grenzen ohne weiteres fortgesetzt werden können, wenn durch Änderung der räumlichen Zuständigkeit des Planungsträgers die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

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Bebauungsplanung, Baurecht

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Baurecht, Düsseldorf (1973) S. 212-218

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Bebauungsplanung, Baurecht

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