Mietendeckel, Mietenstopp und Schattenmiete.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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200468-9
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ZLB: R 199 ZB 7111
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RE
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Abstract
In Berlin ist das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen am 23.2.2020 in Kraft getreten. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben sich seither mit der Frage befasst, wie sich dieses Gesetz auf Zustimmungsverlangen der Vermieter auswirkt. Auch bei der Wiedervermietung freiwerdenden Wohnraums wird sich die Frage stellen, welche Reichweite das gesetzliche Verbot hat. In Diskussionen kursiert der Begriff der Schattenmiete - gemeint ist eine Miete, die zwar vereinvart wird, aber zunächst einmal nicht zu zahlen ist.
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht : WM
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10
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622-630