Die binnendemokratische Struktur des Deutschen Landkreistages nach der Einigung Deutschlands.
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Datum
1991
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ZZ
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SEBI: Zs 1505-30,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Mit Ausnahme des Landkreistages Sachsen-Anhalt wurden die fünf neuen Landesverbände des Deutschen Landkreistages in den Ländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR noch vor dem Abschluß des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 31.8.1990 gegründet. Die Landesverbände des Deutschen Landkreistages (DLT) in den "alten" Bundesländern leisteten dabei tatkräftige Hilfe. Die Satzungen der Landesverbände in den neuen Bundesländern entsprechen im wesentlichen denjenigen ihrer Partnerverbände. Als Organe der Landesverbände sehen die Satzungen in der Regel die Mitgliederversammlung und den Vorstand vor. Im Bundesverband gibt es die Mitgliederversammlung, den Hauptausschuß und das Präsidium. Aufgrund der engen Anbindung an die Ergebnisse der Kommunalwahlen und die relativ kurzen Amtsperioden der Funktionsträger ist eine binnendemokratische Verbandsstruktur auf der Ebene der Landesverbände in der Regel gewährleistet.Etwas anderes gilt für den Hauptausschuß des Deutschen Landkreistages auf Bundesebene; der bundesweit geäußerte Wählerwille kommt hier nicht immer zum Ausdruck. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 30(1991), H. 1, S. 31-46, Tab.; Lit.