Anlagenrechnung. Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Anlagevermögens, insbes. Berechnung kalkulatorischer Abschreibungen und kalkulatorischer Zinsen bei Einrichtungen mit Kostenrechnung. Teil I.7 des KGSt-Gutachtens "Kostenrechnung in der Kommunalverwaltung".
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SEBI: Zs 2141-1980,9
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Abstract
Der Bericht stellt die Anlagenrechnung detailliert dar. Es wird empfohlen, die Anlagenrechnung formell und inhaltlich an dem wichtigsten Ziel der Kostenrechnung, nämlich Information für Planung, Steuerung und Kontrolle des Betriebsgeschehens zu erhalten, auszurichten. Die unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ziele der Anlagenrechnung im Rahmen der Kostenrechnung entwickelten Empfehlungen gelten für die Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des Anlagevermögens in allen Einrichtungen mit Kostenrechnung, soweit auf sie nicht die Vorschriften des Eigenbetriebsrechts, des Handelsrechts oder die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern anzuwenden sind. Sie werden ergänzt durch Empfehlungen zur Gliederung und Gruppierung des Anlagevermögens und durch Berechnungsbeispiele erläutert. gm/difu
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Anlagenrechnung, Kostenrechnung, Haushaltswesen, Verwaltung
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Köln:(1980), 154 S.,
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Anlagenrechnung, Kostenrechnung, Haushaltswesen, Verwaltung
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KGSt-Bericht; 9/80