Vom heutigen Standort der Bundesaufsicht. Sinn und Möglichkeiten einer Bundesaufsicht unter dem Grundgesetz.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Ser 829-3

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die in Art. 84 Abs. 4 GG ausgesprochene Bundesaufsicht über Mängel bei der Vollziehung von Bundesrecht in den einzelnen Bundesländern hat im Gegensatz zu den entsprechenden Regelungen in der Weimarer Reichsverfassung heute nur noch deklatorische Wirkung. Sie wird heute lediglich als ein Hindernis auf dem Weg zum unparteiischen Schiedsrichter - dem Bundesverfassungsgericht - bei der Klärung einschlägiger Probleme im Bund-Länderverhältnis angesehen. Das folgt auch aus dem Verhältnis von Art. 84 Abs. 4 zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, der dem Bundesverfassungsgericht umfassende Kompetenzen zur Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Land einräumt. Aus diesem Grunde werden das Verhältnis der Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 84 Abs. 4 S. 2 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG untersucht, um feststellen zu können, welche Bedeutung der Bundesaufsicht im heutigen Verfassungssystem neben dem Gericht noch zukommt. Ausgehend von einem historischen Abriß der beiden Vorschriften werden Inhalt, Sinn und Umfang einer Bundesaufsicht im heutigen Verfassungsrecht geprüft. kp/difu

Description

Keywords

Bundesverfassungsgericht, Bundesrat, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Recht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Berlin: Vahlen (1966), VIII, 85 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1966)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Bundesverfassungsgericht, Bundesrat, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Recht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 3