Vertrauensschutz und Plangewährleistung im Subventionsrecht.

Florentz
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Florentz

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München

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ZLB: 94/877

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DI
S

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Abstract

Die Subvention ist das wichtigste Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung und Sozialgestaltung, sowohl in der BRD als auch in der EG. Sie birgt jedoch nicht wenige rechtliche Problemfelder. So hat einerseits derjenige, der einmal eine Subvention erhalten hat, ein Interesse daran, diese behalten zu können sowie sich möglichst auch bei Zukunftsplanungen auf weitere Subventionen verlassen zu können. Dagegen ist umgekehrt auch ein Bedürfnis der Verwaltung vorhanden, fehlgeleitete Subventionen zurückfordern zu können. Die Frage ist, inwieweit dieses Vertrauen auf die Subventionierung schützenswert ist und darüber hinaus, ob die Subventionsgesetz- und Verordnungsgeber durch ihre Regelungen "Besitzstände" schaffen, durch die sie selbst bei nachfolgenden Regelungen eingeschränkt sind (Plangewährleistung). Es ergibt sich, daß Ansprüche der Betroffenen sich nur in besonderen Ausnahmefällen herleiten lassen, in denen eine umfassende Interessenabwägung einen Vorrang des Vertrauensschutzes vor der gesetzgeberischen Freiheit erfordert. lil/difu

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X, 220 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 379