EuGH bestätigt seine Rechtsprechung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-2259
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ZLB: Kws 740 ZB 6881
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
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RE
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Abstract
In seinem Urteil vom 19.12.2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres wegweisendes Urteil zur horizontalen interkommunalen Zusammenarbeit gefällt. Darin bestätitgt er die bereits in seiner Rechtsprechung in der Sache "Stadtreinigung Hamburg" niedergelegten Kriterien für eine ausschreibungsfreie Zusammenarbeit zwischen Kommunen auf vertraglicher Basis und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit in der Praxis. Insbesondere sieht der EuGH kein Erfordernis einer etwaigen Gegenseitigkeit von Leistungen im Sinne gegenseitiger Rechte und Pflichten der beteiligten Einrichtungen vor, die derzeit in der laufenden Reform des EU-Vergaberechts auf EU-Ebene diskutiert wird. Dieses von der EU-Kommission aufgestellte Kriterium wird von den kommunalen Spitzenverbänden nachdrücklich abgelehnt, weil es den Fall der klassichen interkommunalen Zusammenarbeit künftig erschweren würde.
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Der Landkreis
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Nr. 1/2
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S. 35-37