EuGH bestätigt seine Rechtsprechung.

Kohlhammer
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kohlhammer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

0342-2259

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Kws 740 ZB 6881
BBR: Z 46
IRB: Z 1035

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

In seinem Urteil vom 19.12.2012 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weiteres wegweisendes Urteil zur horizontalen interkommunalen Zusammenarbeit gefällt. Darin bestätitgt er die bereits in seiner Rechtsprechung in der Sache "Stadtreinigung Hamburg" niedergelegten Kriterien für eine ausschreibungsfreie Zusammenarbeit zwischen Kommunen auf vertraglicher Basis und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit in der Praxis. Insbesondere sieht der EuGH kein Erfordernis einer etwaigen Gegenseitigkeit von Leistungen im Sinne gegenseitiger Rechte und Pflichten der beteiligten Einrichtungen vor, die derzeit in der laufenden Reform des EU-Vergaberechts auf EU-Ebene diskutiert wird. Dieses von der EU-Kommission aufgestellte Kriterium wird von den kommunalen Spitzenverbänden nachdrücklich abgelehnt, weil es den Fall der klassichen interkommunalen Zusammenarbeit künftig erschweren würde.

Description

Keywords

Journal

Der Landkreis

item.page.issue

Nr. 1/2

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 35-37

Citation

item.page.dc-subject

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries