Vollverschleierungsverbote im Bildungs- und Erziehungsbereich.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB

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Abstract

Seit 1. August 2017 gelten in Bayern bereichsspezifische Vollverschleierungsverbote im Bildungs- und Erziehungsbereich, die das Tragen von Burka und Niqab in Kitas, Kindergärten, Schulen und Universitäten untersagen. Derartige Verbote stellen einen Eingriff u.a. in die Glaubens- und Berufsfreiheit betroffener muslimischer Frauen dar, der nur durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt werden kann. Als kollidierende Verfassungsrechtsgüter kommen dabei vor allem die negative Religionsfreiheit, die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates sowie die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Betracht. Allerdings ist für jede der genannten Institutionen gesondert zu untersuchen, ob und inwieweit Vollverschleierungsverbote wie die in Bayern geltenden Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 9

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S. 351-360

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