Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 92/2319
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S
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Abstract
Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung soll in dieser Eigenschaft auf die Erfüllung der Bundesaufgaben hinwirken. Er erfüllt diese Aufgabe durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen, denen regelmäßig eigene Prüfungen oder Prüfungen des Bundesrechnungshofes zugrunde liegen. Die Informationsverarbeitung ist einer der Schwerpunkte dieser Prüfungstätigkeit. Über Erkenntnisse aus diesen Prüfungen, die von allgemeiner Bedeutung sind, wird berichtet. So wurden z.B. bei ganz unterschiedlichen Verwaltungen auffallend gleichartige und häufig wiederkehrende Mängel bei der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Informationsverarbeitung festgestellt. Diese Erkenntnisse sind in Teil A zu allgemein gültigen Aussagen zusammengefaßt. Ein weiterer Abschnitt befaßt sich mit den Sicherheitserfordernissen, die sich durch den verstärkten Einsatz von Arbeitsplatzcomputern in der Verwaltung ergeben. st/difu
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198 S.
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Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; 3