Beschränkter Ausschluß von Handelsbetrieben oberhalb bestimmter Verkaufsflächengrößen. BauNutzVO 1977 §§ 1 V, IX, 8 II Nr.1, 11 III. BVerwG, Urt.v.22.5.1987 - 4 C 77/84, Mannheim.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4
SEBI: Zs 3293-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 1 IX BauNutzVO 1977 gestattet, über § 1 V BauNutzVO 1977 hinausgehend, einzelne Unterarten von Nutzungen mit planerischen Festsetzungen zu erfassen. Festsetzungen, die auf die Größe von Anlagen abstellen (hier: Verkaufsfläche von Handelsbetrieben), sind jedoch nur zulässig, wenn dadurch bestimmte Arten von baulichen oder sonstigen Anlagen (Anlagetypen) - gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Gemeinde - zutreffend gekennzeichnet werden. Mit der erforderlichen Rechtfertigung durch "besondere städtebauliche Gründe" macht § 1 IX BauNutzVO 1977 Festsetzungen nicht notwendig von erschwerten Voraussetzungen abhängig. Vielmehr ist hiernach erforderlich, aber auch ausreichend, dass es spezielle städtebauliche Gründe gerade für die gegenüber § 1 V BauNutzVO 1977 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen gibt. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Rechtsprechung, Nutzung, Bebauungsplanung, Verkaufsfläche, Einzelhandel, Einzelhandelsgroßbetrieb, Zulässigkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 6(1987), Nr.12, S.1074-1076, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Rechtsprechung, Nutzung, Bebauungsplanung, Verkaufsfläche, Einzelhandel, Einzelhandelsgroßbetrieb, Zulässigkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung