Neuregelung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung.

Hundertmark, R.
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1977

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IRB: Z 197
BBR: Z 68
SEBI: Zs 788-4

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Zusammenfassung

Ab 1.1.1977 ist das Gesetz zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften vom 24.8.76 (BGBl. I S. 2437) und damit die Neuregelung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO in Kraft. Damit ist jeden Bürgern und Behörden, allen natürlichen und juristischen Personen die Möglichkeit gegeben, Verwaltungsvorschriften aufgrund von Rechtsvorschriften derBBauG, des StBauFG und der Länderbauordnungen überprüfen zu lassen, wenn durch deren Anwendung ein Nachteil entstanden oder zu erwarten ist.

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Die Bauverwaltung, Hannover 50 (1977), Nr. 2, S. 66-67, Lit.

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