Wassergüte im Brennpunkt der Trinkwasserversorgung.
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1983
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IRB: Z 898
SEBI: Zs 919-4
BBR: Z 71
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BBR: Z 71
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Zusammenfassung
Bei der Wasserversorgung ist das vorrangige Ziel die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Trinkwasser unterliegt dem Lebensmittelgesetz. Mit einer Negativdefinition ist festgelegt, was im Trinkwasser nicht enthalten sein soll. Schadstoffbelastungen des Wassers und Grenzwerte stehen heute im Mittelpunkt der Diskussion über die Wassergüte. Es wird heute zur Trinkwassergewinnung sowohl Grundwasser wie auch Oberflächenwasser verwendet. Die Belastung der Oberflächengewässer wird ausgeführt. Die Qualitätsziele der Trinkwasserversorgung erfordern einen hohen Stand der Gewässerreinhaltung. Das Grundwasser ist besonders durch intensive Stickstoffdüngung gefährdet. hg
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Kommunalwirtschaft, Wuppertal (1983)Nr.6, S.216-219