Satzungsmuster Versorgung und Entsorgung. Eine Arbeitshilfe für die Städte in den neuen Bundesländern.

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SEBI: Ser 941-F8-4

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Abstract

Die von einer Gemeinde wirksam erlassene Satzung ist für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten, ebenso verbindlich, wie ein Bundes- oder Landesgesetz. Es handelt sich daher um ein Gesetz im materiellen Sinn. Von Gesetzen im formellen Sinn unterscheidet sie sich allerdings insoweit, als es sich bei den kommunalen Vertretungsorganen nicht um eine Art Parlament, sondern um Verwaltungsorgane handelt, deren Rechtssetzungskompetenz nicht originär ist. Die in dieser Broschüre zusammengefaßten Satzungsmuster sind als Arbeitshilfen für die Mitgliedstädte in den neuen Bundesländern konzipiert. Soweit der Deutsche Städtetag in Regelungsbereichen über Mustersatzungen verfügt, wurden diese berücksichtigt. Im übrigen wurden Satzungen und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen ausgewählt, die von einzelnen Mitgliedstädten erlassen erlassen wurden und sich dort bewährt haben wie z.B. Friedhofs-, Abfall-, Abwasser-, Straßenreinigungssatzung sowie verschiedene Zweckverbandssatzungen. geh/difu

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Versorgung, Entsorgung, Gemeindeunternehmen, Satzung, Satzungsrecht, Satzungsmuster, Arbeitshilfe, Zweckverband, Hilfsmittel, Versorgung/Technik, Allgemein

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Köln: (1991), 148 S.

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Versorgung, Entsorgung, Gemeindeunternehmen, Satzung, Satzungsrecht, Satzungsmuster, Arbeitshilfe, Zweckverband, Hilfsmittel, Versorgung/Technik, Allgemein

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DST-Beiträge zur Wirtschafts- und Verkehrspolitik; 8