Frauen und Ausländerrecht. Die Härteklauseln des Ausländeraufenthaltsrechts unter frauenspezifischen Gesichtspunkten.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 97/2723

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DI
S

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Abstract

Die Verfasserin geht davon aus, daß Frauen deshalb besonders auf Entscheidungen im Rahmen der Härteklauseln angewiesen sind, weil den für Frauen typischen Lebenslagen in den Regelnormen des Ausländergesetzes nicht ausreichend Rechnung getragen wird, da sie oftmals nicht als Arbeitnehmerinnen tätig sind und immer seltener in feste Familienstrukturen eingebunden sind. Die Gruppe, um die es der Autorin geht, sind aus Nicht-EU-Staaten als Arbeitskräfte angeworbene oder im Wege des Familiennachzugs nachgereiste Frauen. Es wird kurz die Einwanderungsgeschichte dieser Frauen behandelt und sodann eine grundsätzliche rechtsdogmatische Eingrenzung des Begriffs Härteklauseln unter ausführlicher Einarbeitung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts versucht; es folgt eine Prüfung der einzelnen Härteklauseln des Ausländerrechts im Hinblick auf ihre Vereinbarung mit dem GG. Im Ergebnis stellt die Verfasserin dabei fest, daß es entsprechende Klauseln entweder überhaupt nicht gibt oder diese von der Rechtsprechung lediglich im Hinblick darauf ausgelegt werden, ob eine Typusabweichung vorliegt, und nicht darauf, ob im Ergebnis die Einzelfallgerechtigkeit hergestellt wird. bup/difu

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230 S.

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Schriften zur Gleichstellung der Frau; 15