Naturhaushalt und Landschaftsbild im Landschaftsplan nach dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und ihre Berücksichtigung in der Bauleitplanung.
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Zusammenfassung
Im Landschaftsgesetz wird eine Darstellung des Landschaftszustandes im Landschaftsplan gefordert. Diese umfasst sowohl die Analyse des Naturhaushalts und die Erfassung der natürlichen Lebensräume als auch "die Erhebung und Bewertung der für das Landschaftsbild bedeutsamen gliedernden und belebenden Elemente". Erörtert werden methodische Fragen zur Erfassung des Landschaftszustandes als auch dessen Darstellung. Untersucht wird außerdem, "inwieweit die Berücksichtigung der Aspekte des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in der Bauleitplanung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet" ist. kr
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Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege, Planaufstellung, Bauleitplanung, Landschaftsgesetz, Landschaftsplan, Naturhaushalt, Landschaftsbild
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Wissenschaft und Umwelt, Wiesbaden (1982)Nr.2, S.108-117, Tab., Lit.
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Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege, Planaufstellung, Bauleitplanung, Landschaftsgesetz, Landschaftsplan, Naturhaushalt, Landschaftsbild