Der Erschließungsvertrag und der Vertrag über die kommunalen Folgelasten
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SEBI: 76/3085
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DI
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Abstract
Die gesetzlichen Möglichkeiten der Gemeinden, die immensen Investitionskosten für Erschließung und Folgelasten auf Dritte abzuwälzen, sind beschränkt. Zu ihrer Bewältigung schließen die Gemeinden deshalb häufig Erschließungs- oder Folgelastenverträge ab. Die Studie hat es sich zum Ziel gesetzt, den Unterschied des im Bundesbaugesetz erwähnten Erschließungsvertrages zwischen Gemeinde und bauwilligem Bürger zu dem Vertrag über die Folgelasten mit besonderem Gewicht auf ihre Inhalte, rechtliche Qualifikation und Zulässigkeit herauszuarbeiten. Folgelastenverträge sind ebenso wie die Erschließungsverträge öffentlich-rechtliche Verträge. Sie können daher miteinander verbunden werden. Sie sind jedoch scharf voneinander zu trennen, weil sie ihrem Inhalt nach verschiedene Kosten abdecken. Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Folgelastenverträgen sind von den Gemeinden eine Reihe von Einschränkungen zu beachten.
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Erschließungsvertrag, Folgelast, Kommunalhaushalt, Gemeinderecht, Bauplanungsrecht, Haushaltswesen, Recht, Verwaltung, Finanzen
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Aachen: Mainz (1976), XLV, 204 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1976)
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Erschließungsvertrag, Folgelast, Kommunalhaushalt, Gemeinderecht, Bauplanungsrecht, Haushaltswesen, Recht, Verwaltung, Finanzen