Vom Willkommensbesuch zum verpflichtenden Hausbesuch. Veränderte Auftragslage für die Jugendhilfe (durch das Kinderschutzgesetz)? Eine Praxisdebatte zu aktuellen Fragestellungen im Kinderschutz. Dokumentation der Fachtagung am18. und 19. Juni 2009 in Berlin.

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DE

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Berlin

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SEBI: 4-2009/2198
DIFU: SER CXV/73
AGFJ: 09/F2169

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Zusammenfassung

Am 18./19. Juni 2009 veranstaltete die Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut für Urbanistik im Ernst-Reuter-Haus in Berlin die im Titel genannte Fachtagung. 180 interessierte Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe folgten dieser Einladung, obwohl klar war, dass bis zum Tagungszeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein würde. Was tun? Die nahe liegende Lösung war, gemeinsam eine praxisnahe Fachdebatte zu aktuell diskutierten Fragestellungen des Kinderschutzes zu führen. Bruno Pfeifle, Leiter des Jugendamtes Stuttgart, verwies darauf, dass bei der Debatte über ein Kinderschutzgesetz insbesondere der "verpflichtende Hausbesuch" fachpolitisch kontrovers diskutiert werde. Seiner Meinung nach müsse ein Hausbesuch im "Kinderschutzfall" an fachlichen Überlegungen ausgerichtet sein und solle nicht allein aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen. Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau, referierte über "Örtliche Fallpraxis, Risikomanagement und ein Bundeskinderschutzgesetz" und beantwortete seine abschließende Frage: Braucht die örtliche Fallpraxis ein Bundeskinderschutzgesetz? so: * Ja, die örtliche Fallpraxis benötigt dringend verbindliche Orientierungsnormen für Strukturen, Arbeitsweise und Instrumente fachlicher Arbeit. * Nein, die örtliche Fallpraxis benötigt keine Sanktionstatbestände und Institutionen entlastende Vorgaben. * Ja, die örtliche Fallpraxis benötigt einen an den Lebens- und Teilhaberechten von Kindern orientierten Rahmen für notwendige Ausstattung/Ressourcen. * Nein, die örtliche Fallpraxis benötigt keine Mindeststandards für Ausstattung. * Ja, die örtliche Fallpraxis benötigt Verfahrensstandards für Qualitätsentwicklung und Wirkungskontrolle. Die Zeit seit dieser Tagung hat gezeigt, dass die Diskussion über das Kinderschutzgesetz noch längst nicht beendet ist. Es gibt vielfältige Stimmen aus Politik und Praxis, die aus ihren professionellen Sichtweisen heraus viele im Gesetz vorgesehene Aspekte befürworten und gern in einem Kinderschutzgesetz verankert sehen würden. Durch neue Fälle von Kindeswohlgefährdung und -misshandlung wird diese Debatte ebenfalls immer wieder neu angestoßen.

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132 S.

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Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe; 73