Rahmenbedingungen für die Erstellung und Verwaltung öffentlich geförderter Mietwohnungen. Tl. III.

Seuss, Hanns
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1983

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IRB: Z 877

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Im 3. Teil der Rahmenbedingungen bei öffentlich geförderten Mietwohnungen wird auf die Ermittlung der Kostenmiete eingegangen, der eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegen muss. Diese Berechnung beinhaltet die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, die Gesamtkosten wie Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten und den Finanzierungsplan. Die II. BV unterscheidet hierbei Fremdmittel, verlorene Baukostenzuschuüsse und Eigenleistungen. Weiter sind die laufenden Aufwendungen Ansatzpositionen in der WB. Die Änderung der erstmalig ermittelten Kostenmiete kann aus verschieden Gründen erfolgen. Die im Gesetz vorgesehenen Fälle werden erläutert. Beigefügt ist eine Tabelle der derzeit gültigen Instandhaltungspauschalen. hg

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 73(1983)Nr.7, S.344-351 Tab., Lit.

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