Die Koordination raumbedeutsamer Fachplanungen. Zum aktuellen Diskussionsstand.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Die Abstimmung raumbedeutsamer Fachplanungen vollzieht sich innerhalb der Fachplanungen selbst, durch die Raumordnung und durch die Bauleitplanung. Der Beitrag zeigt auf, dass die Abstimmung raumbedeutsamer Fachplanungen im Wege der Landes- und Bauleitplanung als Gesamtplanungen unzulaenglich ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Vielfalt und Detailliertheit landesplanerischer Planinhalte zu reduzieren ist, eine staerkere Verbindung zwischen Landes- und Umweltplanung erstrebenswert erscheint und im Verhaeltnis der Gesamtplanungen zueinander, die Landesplanung auf die Rahmensetzung zu beschraenken ist. hb

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Raumordnung, Fachplanung, Landesplanung, Bauleitplanung, Koordination, Planungsrecht, Planungskompetenz, Abstimmung

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.19, S.577-584, Lit.

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Raumordnung, Fachplanung, Landesplanung, Bauleitplanung, Koordination, Planungsrecht, Planungskompetenz, Abstimmung

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