Umweltschutz gehört in die Verfassung jeden Rechtsstaats. Nötig ist ein neues Vertrauen in die Technik. Vielfältige Aufgaben für die Beratenden Ingenieure. Jahreshauptversammlung Verband Beratender Ingenieure (VBI), Landesverband Bayern.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 624
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Aufnahme des Schutzes der Umwelt in die Verfassung des Landes Bayern wird vom Autor, selbst Beratender Ingenieur, als eine Herausforderung angesehen. Er wirft die Frage auf, welche Konsequenzen sich daraus ergeben für diejenigen, die diesen aktiven Umweltschutz planen und bauen und für diejenigen, die ihn durchsetzen müssen. Der Beitrag nimmt ausführlich Stellung zu nahezu sämtlichen Bereichen, wo Umweltschutz gefordert ist und plädiert in diesem Zusammenhang für ein neues Vertrauen in die Technik. (kb)
Description
Keywords
Umweltschutz, Rechtsgrundlage, Verfassung, Ökologie, Ökonomie, Entwicklungsstand, Technologieeinsatz, Innovation, Ressourcen, Energieeinsparung, Bauplanung, Bautechnologie, Staat, Verwaltung, Technischer Fortschritt, Beratender Ingenieur, Umwelttechnik, Umwelt
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1985), Nr.1/2, S.24, 29-32, 34-35, Abb.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Umweltschutz, Rechtsgrundlage, Verfassung, Ökologie, Ökonomie, Entwicklungsstand, Technologieeinsatz, Innovation, Ressourcen, Energieeinsparung, Bauplanung, Bautechnologie, Staat, Verwaltung, Technischer Fortschritt, Beratender Ingenieur, Umwelttechnik, Umwelt