Umweltschutz gehört in die Verfassung jeden Rechtsstaats. Nötig ist ein neues Vertrauen in die Technik. Vielfältige Aufgaben für die Beratenden Ingenieure. Jahreshauptversammlung Verband Beratender Ingenieure (VBI), Landesverband Bayern.
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Zusammenfassung
Die Aufnahme des Schutzes der Umwelt in die Verfassung des Landes Bayern wird vom Autor, selbst Beratender Ingenieur, als eine Herausforderung angesehen. Er wirft die Frage auf, welche Konsequenzen sich daraus ergeben für diejenigen, die diesen aktiven Umweltschutz planen und bauen und für diejenigen, die ihn durchsetzen müssen. Der Beitrag nimmt ausführlich Stellung zu nahezu sämtlichen Bereichen, wo Umweltschutz gefordert ist und plädiert in diesem Zusammenhang für ein neues Vertrauen in die Technik. (kb)
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltschutz, Rechtsgrundlage, Verfassung, Ökologie, Ökonomie, Entwicklungsstand, Technologieeinsatz, Innovation, Ressourcen, Energieeinsparung, Bauplanung, Bautechnologie, Staat, Verwaltung, Technischer Fortschritt, Beratender Ingenieur, Umwelttechnik, Umwelt
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Beratende Ingenieure, Deutscher Consulting Verl., Wuppertal, (1985), Nr.1/2, S.24, 29-32, 34-35, Abb.
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Umweltschutz, Rechtsgrundlage, Verfassung, Ökologie, Ökonomie, Entwicklungsstand, Technologieeinsatz, Innovation, Ressourcen, Energieeinsparung, Bauplanung, Bautechnologie, Staat, Verwaltung, Technischer Fortschritt, Beratender Ingenieur, Umwelttechnik, Umwelt