Bauträger für geänderten Bedarf rüsten.
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1983
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IRB: Z 824
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Zusammenfassung
Mitbestimmung bei der Wohnbauplanung aus der Sicht der Bauträger. Die Träger wollen ihre Attraktivität steigern. Bei Grundstückswahl allerdings geringe Mitwirkung. Beim Geschossbau maximal 40, beim verdichteten Flachbau auch mehr Einheiten "administrierbar". Die Kostenfrage begrenzt Mitbestimmung. Der rechtliche Rahmen für Mitbestimmung fehlt noch. 2/3 aller Bauträger sind für Mitbestimmung bei der Verwaltung. of
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Wohnbau (1982)Nr.7/8, S.34-39, Abb.