§ 131 Abs 2 Nr 3 u Abs 3 BBauG; OVG NW, Urteil v. 21.2.1985 - Az. 3 A 2710/83.

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1985

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zur Erforderlichkeit eines Ersatzmaßstabs zum Frontmetermaßstab für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (insbesondere für Hinterliegergrundstücke). Zur Auslegung einer Ersatzmaßstabsregelung mit dem Inhalt: "Grenzt ein Grundstück nicht oder mit weniger als der Hälfte seiner größten Breite an die Erschließungsanlage an, so ist das Grundstück mit der Hälfte der größten Breite zu berücksichtigen." Zur Berücksichtigung sog. Baumasken bei der Abrechnung nach dem Frontmetermaßstab. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: BBauG 131 II Nr. 3 und III. (-y-)

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.10, S.354-356, Lit.

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