MHRG §§ 2, 9; BGB § 164 - Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber allen Mitmietern. OLG Schleswig, Rechtsentscheid v.22.3.1983 - 6 RE-Miet 4/82.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Mieterhöhungsverlangen i.S. des § 2 II MHRG ist rechtswirksam gegenüber allen Mitmietern gemacht, wenn das schriftliche Erhöhungsverlangen für alle Mitmieter bestimmt ist, aber nur gegenüber einem der Mieter abgegeben wird, der zur Empfangnahme von Willenserklärungen des Vermieters bevollmächtigt ist. Eine derartige Empfangsvollmacht ist in der Vertragsklausel: "Für die Wirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird" enthalten. Eine in einem Formular-Mietvertrag enthaltene Klausel gleichen Inhalts ist wirksam. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mieter, Zugang, Miethöhe, Gesetz, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.33, S.1862-1863, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Mieterhöhung, Mieter, Zugang, Miethöhe, Gesetz, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, OLG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries