Der Strom-Staat.

Karweina, Günter
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1984

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SEBI: 85/511
BBR: A 8868

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Im Jahre 1884 wurde in Berlin die erste Elektrizitätsgesellschaft gegründet und das erste öffentliche Kraftwerk gebaut. 100 Jahre später ist der gesamte alltägliche Lebens- und Produktionsprozeß abhängig von den Stromlieferanten und Produzenten der Elektrotechnik. Die Konzerne des Elektrizitätskomplexes bilden zusammen mit den von ihnen abhängigen Zulieferfirmen seit Jahrzehnten einen Staat im Staat. Dabei darf man sich durch die Bezeichnung "öffentliche Versorgungsbetriebe" nicht täuschen lassen. Es handelt sich bei ihnen nicht um öffentlich-rechtliche Institutionen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Die RWE, Veba und VEW, die zusammen die Hälfte des bundesdeutschen Stroms herstellen, sind Aktiengesellschaften, die sich bis zu 70 Proz. in Privatbesitz befinden und auch wie Privatunternehmen geführt werden. Wie es dazu kam, daß die Konzerne des Elektrizitätskomplexes eine solche Macht erringen konnten, soll in diesem Stern-Report berichtet werden. st/difu

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Hamburg: Gruner u.Jahr (1984), 286 S.

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