Die neue Förderung "Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum".
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg arbeitet seit über sechs Jahren intensiv daran, die noch bestehenden Lücken bei der Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu schließen. Im November hat die Landesregierung die "Breitband-Initiative Ländlicher Raum" gestartet und die Möglichkeit einer Förderung eingeführt. Mit der Neuausschreibung der Förderung vom 15.5.2009 im Zuge des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung wurden wesentliche Neuerungen eingeführt, die dem Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur einen zusätzlichen Schub verleihen sollen. In dem Beitrag werden die Neuerungen dargestellt: 1. Modellprojekte, die sich insbesondere durch ihren innovativen und/oder vorbildlichen Charakter auszeichnen, werden zukünftig mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, wobei der kommunale Anteil 25 Prozent betragen muss. 2. Modellhafte Vorhaben in Form von Investitionen in kommunale Glasfaserinfrastrukturen als Lückenschlüsse im Rahmen einer überörtlichen Konzeption oder zum Aufbau von Glasfasernetzen in Gewerbegebieten werden gefördert mit einem Festbetrag von 60 Euro/laufender Meter bei versiegelter und 30 Euro/laufender Meter bei nicht versiegelter Fläche, maximal jedoch mit 75 Prozent der Kosten der Maßnahme.
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Journal
Die Gemeinde
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Nr. 13
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S. 710-711