Prozeßrechtliche und materiell-rechtliche Auswirkungen des im Sozialhilferecht normierten Forderungsübergangs.

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Köln

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ZLB: 97/2235

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DI

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Abstract

Durch die Neufassung des § 91 Bundessozialhilfegesetz wird deutlich, daß Sozialhilfe und Unterhaltsleistungen eng miteinander verknüpft sind. § 91 bezieht sich ausschließlich auf den Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen. Der Unterhaltsberechtigte erhält häufig nicht seine Ansprüche, so daß er dann in Not gerät und bis zur gerichtlichen Geltendmachung und Klärung auf Sozialhilfe angewiesen ist. Zunächst werden die dogmatischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Sozialhilfe sowie die Bedeutung und geschichtliche Herleitung des Forderungsübergangs dargestellt. Der Autor entwickelt einen Lösungsvorschlag für die umstrittene Frage, ob die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs nach dem Forderungsübergang durch den Hilfeempfänger im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft oder durch Rückabtretung zulässig ist. kirs/difu

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XXXII, 237 S.

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