Energiesparmaßnahmen an Außenwänden im denkmalgeschützten Bereich. Energieeffizienz und Denkmalschutz.

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

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Abstract

Auch bei denkmalgeschützten Bestandsgebäuden können Energieeinsparungsmaßnahmen notwendig werden. Diese können schadensfrei ausgeführt werden, wenn eine besonders sorgfältige, ganzheitliche Planung und eine gewissenhafte Ausführung zugrunde gelegt werden. Bei der Anwendung von Energieeinsparmaßnahmen an Außenwänden von Wohngebäuden gilt es, wichtige Aspekte zu beachten, die in dem Beitrag aufgeführt werden. Nach Paragraph 24 Energieeinsparverordnung (EnEV) sind grundsätzlich für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz Ausnahmen zu den Anforderungen der EnEV geregelt, da praktisch alle bauhistorisch bedeutsamen beziehungsweise denkmalgeschützten Gebäude die geforderten Wärmeschutzanforderungen nicht erfüllen, weil die Wärmedurchlasswiderstände historischer Außenwände zum Teil Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) von 3,5 W/(qmK) aufweisen und damit die in der EnEV geforderten Werte überschreiten. Gebäude mit Sichtfassaden wie Fachwerkkonstruktionen erfordern in der Regel Innendämmungen, deren bauphysikalische Anforderungen in dem Beitrag ebenfalls behandelt werden.

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 8

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S. 52-54

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