Die Rechtsbeziehungen bei Public-Private-Partnerships am Beispiel der kommunalen Abwasserbeseitigung und des Bundesfernstraßenbaus.

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Bochum

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ZLB: 99/3737-4

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Abstract

Es wird versucht, Systematik in die zulässigen Privatisierungsmodelle zu bringen und zur Lösung der Fragen beizutragen, die sich um den Begriff Public-Private-Partnership ranken. Das Problem einer umweltverträglichen und wirtschaftlichen Beseitigung des Abwassers bietet sich sowohl aus tatsächlichen als auch rechtlichen Gründen exemplarisch an. Das Augenmerk liegt dabei auf der Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen Privatunternehmer, Kommune und Abwasserbesitzer. Beim staatsanteiligen oder -beauftragten Privathandeln bleibt die gemeindliche Aufgabenverantwortung unverändert bestehen. Daran ändert die als Ergebnis einer formalen Privatisierung errichtete verwaltungsbeherrschte Beteiligungsgesellschaft oder der im Zuge einer funktionalen Privatisierung vertraglich eingeschaltete Erfüllungsgehilfe bzw. Verwaltungsmittler nichts. Bei der gesetzlich vorgesehenen Befreiung der Kommune von der Abwasserbeseitigungspflicht scheidet die Körperschaft aus dem Dreiecksverhältnis aus, allerdings verbleibt bei ihr eine subsidiäre Letztverantwortung. Bei der Beleihung fehlen in der Abwasserentsorgung noch die rechtlichen Voraussetzungen. gb/difu

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43 S.

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InWIS-Berichte; 22