Diskriminierungsschutz weiterentwickeln. Argumente für eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

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EDOC
RE

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Analysiert man Rechtsgrundlagen und Maßnahmen zur Gleichbehandlung in Europa, finden sich viele verschiedene mehr oder weniger umfangreiche Ansätze, Gesetze und Maßnahmen, um Diskriminierung zu sanktionieren und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Durch die Entwicklung nationaler Gesetzgebung seit 2003 innerhalb der Europäischen Union sind hier große Fortschritte erreicht worden. Es wird jedoch zunehmend deutlich, dass die rechtliche Möglichkeit, eine Klage führen zu können, nur ein Teil der Gesamtaufgabe, Diskriminierung vorzubeugen und zu bearbeiten, darstellt. Länder, die den Schutz vor Diskriminierung ernst nehmen, gehen zunehmend dazu über, nicht zu warten bis Diskriminierung passiert, sondern beugen dieser aktiv vor. Sie entwickeln ihre Gleichbehandlungsgesetzgebung weiter und verankern Verpflichtungen, beispielsweise für die öffentliche Verwaltung und für Firmen. Sie verdeutlichen, welche Rolle die aktive Prävention beim Diskriminierungsschutz spielt. Dies ist nicht nur dem Image der jeweiligen Verwaltungen oder Firmen förderlich, sondern auch den betroffenen Communities, die in der Folge weniger Ausgrenzung erleben. Die in der Expertise vorgestellten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen zielen hierauf ab.

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25 S.

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WISO Diskurs; 16/2015