Theorie der Menschenrechtsstandards. Funktion, Wirkungsweise und Begründung wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte mit exemplarischer Darstellung der Rechte auf Eigentum und Arbeit in verschiedenen Rechtsordnungen.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1986
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 88/1135
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Auswahl und exemplarische Darstellung der Rechte auf Eigentum und Arbeit aus dem großen Korb der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) erfolgte, weil sie im engsten menschenrechtlichen Begründungszusammenhang stehen, zum anderen aber auch besonders augenfällige Wirkungsunterschiede in den nationalen Rechtsordnungen aufweisen und idealtypisch die ideologischen, ökonomisch-sozialen und kulturellen Differenzen der Staatenwelt plastisch markieren. Neben den nationalen Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und Großbritanniens wird die internationale Ebene beleuchtet. Nach einer Untersuchung des Normenbestands zum Schutze von Eigentum und Arbeit (insbesondere auch der regionalen Menschenrechtskodifikationen) behandelt die Arbeit zentral die Begründungsprobleme wirtschaftlich-sozialer Menschenrechte. Hier wird die Lehre von den Grundbedürfnissen kritisch betrachtet und diskutiert, ob die Rechte der "Dritten Generation" als Synthese und Ergänzung zu den liberalen Freiheitsrechten der ersten und zu den sozialen Rechten der zweiten Generation fruchtbar zu machen sind. Nach Fragen der Normqualität bildet eine Untersuchung der Einwirkung wirtschaftlich-sozialer Menschenrechte im nationalen Recht den Abschluß. chb/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Berlin: Duncker und Humblot (1986), 425 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Kiel 1983)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht; 96