Feuchtwiesenschutz und Lösungsmöglichkeiten der Interessenkonflikte.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 2773-4
BBR: Z 288
IRB: Z 1439

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die in Nordrhein-Westfalen landesweit vorgeschriebene Landschaftsplanung geht nur zögernd voran. Um zwischenzeitlichen Landschaftsveränderungen vorzubeugen (z.B. Umbruch von Feuchtwiesen in Ackerland), besteht die Möglichkeit zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 Landschaftsgesetz. Die Ausweisung großflächiger Feuchtgebiete ist nur mit Entschädigung, Kauf- oder Pachtangebot gegenüber betroffenen Landwirten sinnvoll. Gefordert wird ein landesweites "Feuchtwiesenprogramm". Für den Zeitraum von ca. 4 Jahren sollen jährlich ca. 10 Mio. DM für den Ankauf von Feuchtflächen bereitgestellt werden, außerdem begleitende Maßnahmen getroffen werden als Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. cs

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Naturschutz, Landschaftsplanung, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Bodennutzung, Grünland, Feuchtgebiet, Nutzungseinschränkung, Interessenausgleich, Entschädigungsanspruch

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Mitteilungen der Landesanstalt für Ökologie, Recklinghausen 9 (1984)Nr.3, S.34-35 Referat auf der Landestagung 1984 der LOELF in Hamm.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Naturschutz, Landschaftsplanung, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Bodennutzung, Grünland, Feuchtgebiet, Nutzungseinschränkung, Interessenausgleich, Entschädigungsanspruch

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries