Erschließungsverträge und Vergaberecht.

Bauverlag
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Bauverlag

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DE

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Wiesbaden

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
TIB: ZB 3529

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Abstract

Die dem Abschluss eines "reinen" Erschließungsvertrages vorausgehende Auswahl des Erschließungsunternehmers bedarf - auch aus europarechtlicher Sicht - nicht der Durchführung eines Vergabeverfahrens. Anders liegt es, wenn der Erschließungsvertrag - insoweit wie ein Werkvertrag - vorsieht, dass dem Erschließungsunternehmer Kostenanteile für sog. "Fremdanlieger" zu erstatten sind oder Entgelt-, Verrechnungs- oder Ablösungsbestimmungen für die Verlegung von Wasser- und Abwasserleitungen enthält. Dann besteht grds. Ausschreibungspflicht. Ein diese Pflicht missachtender Vertrag ist - aus diesem Grund - nicht nichtig, kann aber Folgeprobleme i.Z.m. der Erhebung von Beiträgen auslösen. Aus wettbewerblicher Sicht mag das gefundene Ergebnis unbefriedigend sein, weil die Gemeinden beim Abschluss "unechter" Erschließungsverträge allenfalls einem mittelbaren "Zwang" zur Beachtung des Vergaberechts ausgesetzt sind. Ob und inwieweit hier Änderungsbedarf besteht, ist eine rechtspolitische Frage, deren Beantwortung letztlich dem Gesetzgeber obliegt. difu

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Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht

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Nr. 3

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S. 231-237

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