Erhaltungssatzungen nach § 39 h BBauG - die Erfahrungen der ersten drei Jahre.

Gutschow, Niels
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1980

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen (Köln, Münster) und anderen Bundesländern mit der Aufstellung von Erhaltungssatzungen: Behandlung von Anträgen auf Abbruch und Änderung der baulichen Nutzung, Auflagen zur Erhaltung durch entsprechende Zuschüsse, kombinierte Erhaltungs- (nach § 39 h BBauG) und Gestaltungssatzungen (nach § 103 LBO NRW). Zu einer Übernahmeverpflichtung durch die Gemeinde ist es bisher in keinem Fall gekommen. Da in allen Bundesländern mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetze vorliegen, besteht hier viel weniger Neigung, Erhaltungssatzungen aufzustellen. bm

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Der Städtetag, Stuttgart 33(1980)Nr.3, S.179-182, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen