Erhaltungssatzungen nach § 39 h BBauG - die Erfahrungen der ersten drei Jahre.
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Datum
1980
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ZZ
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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Dokumenttyp (zusätzl.)
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Zusammenfassung
Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen (Köln, Münster) und anderen Bundesländern mit der Aufstellung von Erhaltungssatzungen: Behandlung von Anträgen auf Abbruch und Änderung der baulichen Nutzung, Auflagen zur Erhaltung durch entsprechende Zuschüsse, kombinierte Erhaltungs- (nach § 39 h BBauG) und Gestaltungssatzungen (nach § 103 LBO NRW). Zu einer Übernahmeverpflichtung durch die Gemeinde ist es bisher in keinem Fall gekommen. Da in allen Bundesländern mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetze vorliegen, besteht hier viel weniger Neigung, Erhaltungssatzungen aufzustellen. bm
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Städtetag, Stuttgart 33(1980)Nr.3, S.179-182, Lit.