Regionalisierte Richtwerte für Bevölkerung und Arbeitsplätze im Rahmen der nordrhein-westfälischen Landesentwicklung.

Michel, Dieter
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1975

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Zusammenfassung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm) am 19. März 1974 und der Änderung des Landesplanungsgesetzes am 8. April 1975 haben sich in Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für die Regionalisierung von Bevölkerung und Arbeitsplätzen grundlegend geändert. Nach PAR. 23 des Gesetzes zur Landesentwicklung ist im Rahmen der angestrebten Gesamtentwicklung des Landes bis zum Jahre 1985 von einer im wesentlichen unveränderten Einwohnerzahl auszugehen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird die Erarbeitung von Entwicklungsindizes über die Förderungsbedürftigkeit der einzelnen Teilräume des Landes angestrebt. Im Zusammenhang damit erscheint die Aufstellung horizontal und vertikal abgestimmter regionalisierter Richtwerte für Bevölkerung und Arbeitsplätze als eine vordringliche Aufgabe der Landesentwicklung. Die Richtwerte müßten in erster Linie in die Fachplanungsregionen umsetzbar sein und der Bezirks- und Gemeindeentwicklungsplanung einen hinreichend großen Entwicklungsspielraum belassen.

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1975) S. 167-175, Lit.

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