Versammlung der Regionen Europas fordert Beteiligung der regionalen Ebene am EG-Entscheidungsprozeß.
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1990
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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032
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RE
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Zusammenfassung
Nach der Resolution vom 06.09.90 unterstreichen die in der Versammlung der Regionen Europas (VRE) vereinigten Länder, Regionen und autonomen Gemeinschaften die Notwendigkeit, ihre Identität, insbesondere ihre kulturelle Vielfalt, auch in der Zukunft zu bewahren. Sie betonen den Willen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um die regionale Ebene in Europa zu stärken. Befürwortet wird ein förderativer Aufbau für eine künftige Europäische Union mit eigenständigen Regionen, wobei deren gegenwärtige verfassungsmäßige Stellung beibehalten und gestärkt werden müsse. Die VRE bekräftigte das Prinzip, Entscheidungen auf der niedrigsten Ebene zu treffen, soweit dies mit einer effizienten Verwaltung zu vereinbaren sei. Im übrigen sprachen sie sich dafür aus, daß die regionalen Interessen im Rahmen einer Europäischen Verfassung von einer eigenständigen Regionalkammer wahrgenommen werden müßten. (rh)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 40(1990), Nr.11, S.422-423, 425-426, Lit.