Änderungen für das Recht der Bauleitpläne durch das BauGBMaßnG.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Das am 17.5.1990 verkündete Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften, Wohnungsbauerleichterungsgesetz (WoBauErlG), enthält in seinem Artikel 2 das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch (BauGBMaßnG). Das bis zum 31.5.1995 befristete Gesetz soll unter anderem durch Verfahrenserleichterungen in der Bauleitplanung zur zügigen und vermehrten Ausweisung von Wohnbauland führen. Der Beitrag stellt die abweichend vom BauGB oder im Zusammenwirken mit diesem gültigen Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen vor. In einem ersten Teil werden Bebauungspläne, die aus Flächennutzungsplänen entwickelt werden, besprochen, in weiteren Teilen, Bebauungspläne, die dem FNP nicht entsprechen, die Berichtigung des FNP im Parallelverfahren, die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 I BauGB sowie zusätzliche Unbeachtlichkeitsregelungen bei formalen oder inhaltlichen Verfahrensfehlern. (wb)
Beschreibung
Schlagwörter
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bauleitplan, Planungsverfahren, Verfahrensablauf, Verfahrensvorschrift, Beteiligungsverfahren, Auslegung, Verfahrensfehler, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, BauGB-Maßnahmengesetz, Baugesetzbuch, Gesetzesinhalt, Recht, Bebauungsplanung
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Verwaltungsrundschau, 37(1991), Nr.5, S.155-160, Lit.
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Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bauleitplan, Planungsverfahren, Verfahrensablauf, Verfahrensvorschrift, Beteiligungsverfahren, Auslegung, Verfahrensfehler, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, BauGB-Maßnahmengesetz, Baugesetzbuch, Gesetzesinhalt, Recht, Bebauungsplanung