Verwirklichung von Raumordnungsplänen durch vertragliche Vereinbarungen. Endbericht.

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Bonn

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ZLB: 2000/208-4
DST: R 250/727

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Abstract

Vertragliche Vereinbarungen sind in § 13 Abs. 2 S. 5 ROG ausdrücklich als Handlungsform zur aktiven Raumentwicklung verankert worden. Ziel der Untersuchung ist, die Tauglichkeit, die Anwendungsfelder und die Grenzen vertraglicher Vereinbarungen als Handlungsform zur Verwirklichung von Raumordnungsplänen aufzuzeigen und darüber hinaus der Praxis der Raumordnung eine Basissammlung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Durch eine Umfrage bei Trägern der Raumordnung und in die Verwirklichung der Raumordnung eingeschalteten Aufgabenträgern wurde ermittelt, welche Bedeutung vertragliche Vereinbarungen in der bisherigen raumordnerischen Planungspraxis hatten und wo Einsatzmöglichkeiten für raumordnerische Vereinbarungen gesehen werden. Parallel dazu wurden die Veränderungen der Rahmenbedingungen untersucht, die Anlass für eine verstärkte Kooperation und Koordinierung und eine dadurch bedingte Ausweitung vertraglicher Vereinbarungen zur Verwirklichung von Raumordnungsplänen geben, um daraus Schlussfolgerungen hinsichtlich der zukünftigen Einsatzfelder für vertragliche Vereinbarungen zur Vorbereitung und Verwirklichung von Raumordnungsplänen ableiten zu können. Bevor abschließend zur Veranschaulichung einzelne Regelungsbeispiele aufgeführt und erläutert wurden, erfolgte im Rahmen eines Workshops eine Rückkoppelung mit der Praxis der Regionalplanung, mit Vertretern der Landes- und Regionalplanungsträger, privater Planungsbüros, kommunalen Vertretern sowie Vertretern des Bundesbauministerium. Neben der empirischen Analyse wurde eine rechtswissenschaftliche Untersuchung bezüglich der dogmatischen Grundlagen und der Grenzen der vertraglichen Vereinbarungen zur Vorbereitung und Verwirklichung von Raumordnungsplänen vorgenommen. goj/difu

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128 S.

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Forschungen; 93