Der rechtswidrige Gemeinderatsbeschluß. Bindungswirkung und gerichtliche Überprüfung.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 94/3225

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Diese Arbeit, auf dem Stand vom 31.10.1993, untersucht auf der Grundlage des baden-württembergischen Gemeinderechts die Bindungswirkung rechtswidriger Gemeinderatsbeschlüsse für den Bürgermeister sowie die prozessuale Behandlung solcher Beschlüsse. Es gibt vier Typen von Gemeinderatsbeschlüssen: 1. Beschlüsse im Normsetzungsverfahren, 2. Verwaltungsakte, 3. vollzugsbedürftige Beschlüsse und 4. schlichte Ratsbeschlüsse. Entsprechend den unterschiedlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen dieser vier Typen sind auch die Folgen ihrer Rechtswidrigkeit differenziert zu betrachten. Die Rechtswidrigkeit kann zu Nicht-Beschlüssen, nichtigen Beschlüssen und anfechtbaren Beschlüssen führen. Die Behandlung der vier Beschlußarten erfolgt entweder entsprechend den Regelungen über den Verwaltungsakt in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen oder wie bei Gesetzen. Verwaltungsprozessual fordert der Autor die Anerkennung einer Aufhebungsklage als Unterfall der Gestaltungsklage. lil/difu

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147 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 135