Harmonisierung von Bauleitplanung und Fachplanung durch § 7 BauGB.
Shaker
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Shaker
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DE
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Aachen
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ZLB: 2004/1955
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Dokumenttyp (zusätzl.)
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RE
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Arbeit klärt, inwiefern es Gründe für die seltene Anwendung des § 7 BauGB gibt oder ob dieser vollkommen zu Unrecht vernachlässigt wird. Nachdem § 7 BauGB im ersten Teil der Arbeit in das Gefüge der Raumplanung eingeordnet wurde, wird ermittelt, unter welchen Voraussetzungen für die Fachplanungsträger gemäß § 7 S. 1 BauGB eine Anpassungspflicht an den Flächennutzungsplan entsteht. Weiter wird im zweiten Teil der Arbeit geklärt, ob die einmal begründete Anpassungspflicht auch Bestand hat, wenn aus dem Flächennutzungsplan ein Bebauungsplan entwickelt wird. § 7 BauGB steht dabei in vielen Konstellationen in untrennbarem Zusammenhang mit § 38 BauGB. Soweit dies der Fall ist, ist auch § 38 BauGB Gegenstand der Arbeit. Im dritten Teil wird erörtert, wie die Fachplanungsträger durch einen anfänglichen Widerspruch die Anpassungspflicht nach § 7 S. 1 BauGB verhindern können, bzw. sich durch einen nachträglichen Widerspruch von der bestehenden Anpassungspflicht wieder befreien können. Basierend auf den bis dahin gewonnenen Erkenntnissen wird im vierten Teil untersucht, welche Rechtsschutzmöglichkeiten im Umfeld von § 7 BauGB bestehen, um die durch § 7 BauGB begründeten Rechte und Pflichten geltend zu machen. Im fünften Teil der Arbeit wird die Aufgabe dargestellt, die § 7 BauGB erfüllen soll. Daran anknüpfend wird ermittelt, welche Bedeutung dem § 7 BauGB in der Praxis bisher tatsächlich zukam und welche Bedeutung § 7 BauGB zukünftig erlangen könnte. goj/difu
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VIII, 195 S.
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