Öffentlich-rechtliche Entschädigung und Wirtschaftslenkung. Eine Darstellung der Rechtslage in der deutschen Bundesrepublik unter vergleichender Einbeziehung des französischen Rechts.
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1970
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SEBI: 70/1570
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Zusammenfassung
Ein deskriptiver Vergleich zwischen der Regelung von rechtmäßigen Lenkungsakten in Gesetzgebung und Verwaltung nach deutschem und von wirtschaftslenkenden Gesetzen nach französischem Recht ergibt verbindendes Element des deutschen und des französischen Rechts der staatlichen Haftung für Lenkungsschäden ist der Lastenausgleichsgedanke. Der deutsche Gesetzgeber ist im Gegensatz zum französischen an das Prinzip der Lastengleichheit gebunden. Im französischen Recht gilt die restriktive Auslegung des Lastengleichheitssatzes, nach der die staatliche Haftung insoweit entfällt, als die schadensstiftende Lenkungsmaßnahme im Allgemeininteresse steht. Der Bundesgerichtshof stellt bei den Haftungsvoraussetzungen auf Schwere und Tragweite des Eingriffs ab, während der französische Staatsrat die Merkmale Spezialität und Anomalität des Schadens als gleichrangige Haftungsvoraussetzungen nebeneinander stellt.
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Göttingen, (1970) XXXVI/196 S., Lit.